Die Corona-Pandemie bedroht viele Unternehmen, Selbständige und Organisationen aus der Medien- und Kreativwirtschaft.

Überbrückungshilfe II – Antrag kann bis 31.01.2021 gestellt werden

Umsatzrückgänge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gefährden Existenzen.

Wen Umsatzeinbrüche treffen, der kann einen Antrag auf Corona-Hilfen wie Überbrückungshilfe II stellen lassen. Ihr Vorteil: Die Förderung können Sie behalten. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Sind die Umsatzeinbrüche weniger hoch als bei der Antragstellung erwartet, zahlen Sie den Differenzbetrag. Sind die Umsatzeinbrüche höher als erwartet, erhalten Sie später eine Nachzahlung.