Kanzlei Wienen, Telefon (030) 390 398 80

Suche

Urheberrecht

Die Anwaltskanzlei Wienen berät in Urheberrechtsfällen in Berlin und bundesweit.

Wenn Sie

  • eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings (Peer-to-Peer-Netzwerk, Musiktauschbörse), wegen der Nutzung von Fotos oder Texten erhalten haben,
  • wenn Ihre Texte, Ihre Fotos, Ihre Werke unberechtigt verwendet wurden,
  • wenn Sie als Autor, Journalist, Künstler, Fotograf, Grafiker, Designer, Programmierer, Musiker, Komponist, Produzent, Verleger, zum Beispiel Rechtsfragen zu einem Lizenzvertrag, Verlagsvertrag, Musikverlagsvertrag,  Konzertvertrag, Bandübernahmevertrag, Künstlervertrag, Autorenvertrag, Castingvertrag, Darstellervertrag, Verfilmungsvertrag, Produzentenvertrag, Drehbuchvertrag haben,
  • wenn Sie Streitigkeiten mit Miturhebern bzw. bei der Auseinandersetzung einer GbR/ bei der Auflösung einer Firma haben
  • wenn Sie Ihr Manuskript und/oder Ihre sonstigen ausgestalteten Konzepte und Entwürfe hinterlegen möchten,

sind Sie hier genau richtig.

Die Kanzlei Wienen bietet einen Rundum-Service im Urheber- und Medienrecht an. Dazu gehören außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung in Berlin und bundesweit, Eilverfahren, zivilrechtliche Klageverfahren, Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Wirtschaftsmediation.

Filesharing/Tauschbörsen & Abmahnungen

In den meisten Abmahnungen ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung enthalten. Die abmahnende Kanzlei fordert üblicher Weise, dass innerhalb einer kurzen Frist die Erklärung unterzeichnet eingesandt und ein bestimmter Betrag gezahlt werden  soll.

modifizierte Unterlassungserklärung

Wer solche Erklärungen ungeprüft unterschreibt, kann vorschnell handeln und die Situation dadurch verschlimmern. In den meisten Fällen kann die Unterlassungserklärung für Sie von der Anwaltskanzlei Wienen zu Ihren Gunsten geändert werden. In der Fachsprache heißt das: „modifizierte Unterlassungserklärung“.  Wenn eine vorformulierte Unterlassungserklärung, wie diese meist den Abmahnungen beigefügt ist, unterschrieben und zurückgeschickt wird, kann das mit diversen Nachteilen verbunden sein - so zum Beispiel unter Umständen mit einem Schuldeingeständnis und mit der Anerkennung der geforderten Kosten. Eine in Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte daher von entsprechend spezialisierten Anwälten für Sie geprüft, bzw. gegebenenfalls geändert erstellt werden. Im Regelfall wird bei Filesharing-Abmahnungen dann eine solche sogenannte modifzierte Unterlassungserklärung abgegeben. Denn grundsätzlich sollte die Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden, weil sonst ein teures gerichtliches Verfahren folgen kann.

Vergleichsbetrag

Außerdem kann in den meisten Fällen eine Verminderung des Betrages, den Sie an die Gegenseite zahlen, erreicht werden.

Jeder Fall wird in der Kanzlei Wienen individuell geprüft und mit Ihnen detailliert besprochen – von der Frage der Berechtigung der Abmahnung bis zu der Frage der Störer- und Täterhaftung. Dabei sind Kostentransparenz und die vorherige genaue Absprache der Vergütung selbstverständlich.

Hausdurchsuchung & Beschlagnahme von Computern

Zu dem Angebot der Kanzlei Wienen gehört auch die Vertretung in Strafverfahren, wenn im Zusammenhang mit dem Vorwurf der illegalen Tauschbörsennutzung oder wettbewerbsrechtlichen Vorwürfen Ihr Computer beschlagnahmt wurde bzw. eine Hausdurchsuchung erfolgte.

Weitere Informationen über Abmahnungen finden Sie unter der Rubrik „Beiträge & News“ und unter der Rubrik „Fragen & Antworten“ bzw. über die Suchfunktion auf der Webseite.