Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an verschiedenen TV-Folgen von The Americans, Staffel 1, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandatsbearbeitung bekannt ist. Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eine pauschalen Vergleichsbetrags.
Der Anwaltskanzlei Wienen liegen Abmahnungen vor, in denen wegen der Rechtsverletzung an einer Folge 250 Euro für Schadensersatz und 432 Euro für Rechtsanwaltskosten, insgesamt damit 682 Euro im Rahmen eines Vergleichsbetrags gefordert werden. Allerdings werden bei der angeblichen Verletzung von mehreren Folgen höhere Vergleichsbeträge gefordert.
Was ist zu tun?
Wer eine Abmahnung erhält, kann sich mit Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentem Anwaltswissen wehren.
Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Grundsätzlich wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.
Risiko Folgeabmahnung
Es kann zur Vorbeugung von Folgeabmahnungen sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung auf die gesamte Staffel oder auf weitere Folgen - über die in der Abmahnung genannten Folgen hinaus - zu beziehen.
Spezialisiertes Anwaltswissen
Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.
Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten
- spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
- jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
- faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.
Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Die folgenden Beiträge könnte Sie auch interessieren:
Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Abmahnung
Abmahnung Filesharing: WG- Hauptmieter haftet nicht für Untermieter, LG Köln
Illegales Filesharing im Internet: Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder, Urteil des Bundesgerichtshofs
Bundesregierung beschließt "Anti-Abmahnabzocke-Gesetz", Erstabmahnungskosten von Privatnutzern nur 155,30 Euro: Ende des Filesharingabmahnwahns?
Abgemahnte gewinnen Prozess! Wegweisendes Urteil für Abgemahnte (Filesharing/Tauschbörsen) - Klageabweisung trotz ermittelter IP-Adresse
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de |