Kanzlei Wienen, Telefon (030) 390 398 80

Suche

Wann haftet der Betreiber eines Bewertungsportals?
Montag, den 24. November 2014 um 13:55 Uhr

Bewertungsportalbetreiber haften als "Hostprovider". Das bedeutet: Sie halten Anbieter fremde Inhalte auf ihrem Portal für andere Nutzer bereit, ohne sich diese zu Eigen zu machen, und  können lediglich als Störer in Anspruch genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für die Haftung von Betreibern von Bewertungsportalen bestimmte Grundsätze entwickelt.

Weiterlesen...
 
Die Bewertung auf dem Portal, gegen die ich vorgehen möchte, wurde anonym abgegeben. Kann ich von dem Portalbetreiber Auskunft über die Anmeldedaten von dem, der mich bewertet hat, verlangen?
Dienstag, den 21. Oktober 2014 um 08:55 Uhr

Nein, es besteht kein zivilrechtlicher Anspruch auf Auskunft über die Anmeldedaten gegen den Portalbetreiber. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 1. Juli 2014, VI ZR 345/13, in Bezug auf ein Ärztebewertungsportal entschieden.

Weiterlesen...
 
Wie kann ich mich gegen eine negative unberechtigte Bewertung auf einem Arztbewertungsportal wie Jameda wehren?
Montag, den 20. Oktober 2014 um 12:54 Uhr

Gegen eine unwahre Tatsachenbehauptung oder beleidigende oder anderweitig unzulässige Bewertung können Sie vorgehen und die Löschung vom Portalbetreiber verlangen. Da es sich um eine Spezialmaterie mit im Einzelfall erheblichen Folgen handelt, ist die anwaltliche Prüfung bzw. Durchsetzung der Löschung empfehlenswert.

Weiterlesen...
 
Muss ich mir das als Arzt gefallen lassen, dass meine Daten auf einem Bewertungsportal im Internet gespeichert werden?
Montag, den 20. Oktober 2014 um 12:03 Uhr

Grundsätzlich ja. Der Bundesgerichtshof meint dazu, "dass das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen vor dem Hintergrund der freien Arztwahl ganz erheblich ist".

Weiterlesen...
 
Filesharing-Abmahnungen und andere Urheberrechtsstreitigkeiten: Was ändert das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken?

Das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 9.10.2013 in Kraft getreten. Darin ist eine Begrenzung von Abmahngebühren enthalten. Das kann je nach Einzelfall dazu führen, dass die Abmahngebühren lediglich 124,00 Euro (netto) betragen.

Weiterlesen...
 
<< Start < Zurück 1 2 3 4 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 4