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 Kosten Die Kosten  werden je nach Einzelfallabsprache nach den gesetzlichen Bestimmungen aus dem  RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder aufgrund einer Honorarvereinbarung  berechnet. Kurzgutachten  können als Antworten im Rahmen einer Online-Rechtsberatung erstellt werden.
 Falls Sie  einen Beratungshilfeschein einreichen, zahlen Sie an die Kanzlei Wienen  lediglich eine Gebühr in Höhe von 10 Euro, die im Einzelfall bei  Mittellosigkeit auch erlassen werden kann.
 
 
 Online-Rechtsberatung Die Kanzlei Wienen bietet auch  Online-Rechtsberatung an. Senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wir prüfen dann  unverbindlich, ob Ihre Frage sich für eine Online-Beratung eignet und senden Ihnen dann ein  unverbindliches Angebot unter Benennung der Kosten mit, die Ihnen für die  Beantwortung Ihrer Frage entstehen würden. Nach Ihrer Annahme unseres Angebots
 senden wir Ihnen eine Vergütungsvereinbarung  in der vereinbarten Höhe zu.
 Wenn Sie  online beraten werden möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie  es an die Kanzlei Wienen. |