Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt weiterhin Abmahnungen für die Track by Track Records UG, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandantschaft bekannt geworden ist. Der Vorwurf in der Abmahnung lautet, es sei "Calprit - Fiesta" in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 Euro.
Was ist zu tun?
Unsere Empfehlung ist:
Zunächst ist zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren Abgemahnte, denen illegales Filesharing zur Last gelegt wird. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de |