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Abmahnung "Fack ju Göhte", Film, Waldorf Frommer i. A.d. Constantin Film Verleih GmbH

Montag, 16.02.2015

Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen weiterhin wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Fack ju Göhte" i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH ab, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandatsbearbeitung bekannt ist.

Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eine pauschalen Vergleichsbetrags. Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung vor, in der wegen der Rechtsverletzung 600 Euro für Schadensersatz und 215 Euro für Rechtsanwaltskosten, insgesamt damit 815 Euro im Rahmen eines Vergleichsbetrags gefordert werden.

Die Anwaltskanzlei Wienen berichtete 2014 über zwei weitere Abmahnungen von zwei anderen im Zusammenhang mit dem Film abmahnenden Kanzleien.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhält, kann auf Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentes Anwaltswissen vertrauen. Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Grundsätzlich wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

  • spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
  • jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
  • faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit


Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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