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Abmahnung Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, "Saphirblau", Film

Montag, 16.02.2015

Derzeit erreichen die Anwaltskanzlei Wienen wieder verstärkt Anfragen von Abgemahnten quer durch Deutschland, die Briefe von Waldorf Frommer wegen angeblicher Tauschbörsennutzung im Internet (Peer to Peer) erhalten. So mahnen Waldorf Frommer Rechtsanwälte unter anderem wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Saphirblau" i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft H ab.

Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eine pauschalen Vergleichsbetrags von insgesamt 815 Euro, bestehend aus 600 Euro Schadensersatz und 215 Euro für Rechtsanwaltskosten.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhält, kann auf Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentes Anwaltswissen vertrauen. Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Dazu finden Sie hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen weitere Informationen.

Grundsätzlich wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

  • spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
  • jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
  • faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit


Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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