Die Bindhardt Fielder Zerbe Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Herren Hanno Graf pp wegen des Vorwurfs der Rechtsverletzung per Filesharing an dem Titel Culcha Candela, Move It, auf German Top 100 Single Charts ab, wie nun durch Mandanten bekannt wurde.
Zuvor hatte die Anwaltskanzlei Wienen bereits wegen Abmahnungen, die den Vorwurf der Rechtsverletzung per Filesharing an dem Titel Culcha Candela, Move It, auf BRAVO Hits 71 betrafen, Beratungen für Mandanten durchgeführt und hierüber berichtet bzw. auf die Gefahr von "Doppelabmahnungen" hingewiesen. Der Trend von Doppelabmahnungen hat sich schon im letzten Jahr insgesamt verstärkt. Dabei mahnen die verschiedenen Rechteinhaber, also zum Beispiel die Urheber und der Musikverlag, einzeln ab. So haben wegen der Rechtsverletzungen des Titels auf BRAVO Hits 71 zum einen die Urheber selbst durch Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte abmahnen lassen, zum anderen haben die Nümann und Lang Rechtsanwälte für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen lassen.
Zurück zu den hier nun erstmals bekannten Vorwürfe wegen der Rechtsverletzungen per Filesharing an dem Titel Culcha Candela, Move It, auf German Top 100 Single Charts: Gefordert werden die Zahlung eines Betrags von 350 Euro und die Unterzeichung einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die in der Abmahnung enthalten ist.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
In der aktuellen genannten Abmahnung enthält die Unterlassungserklärung zudem eine Zahlungsverpflichtung - das aber sind zwei verschiedene Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 350 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Der Abgemahnte gibt bei Unterzeichnung der vorformulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis ab - was wiederum Rechtsfolgen nach sich zieht - und verpflichtet sich zu der Zahlung in der vorgenannten Höhe.
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Wienen unter folgender Telefonnummer wenden:
030 - 390 398 80.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de
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