Die Rasch Rechtsanwälte haben für die Universal Music GmbH Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandanten bekannt wurde. Dabei geht es um die Verletzung von Urheber- u. Leistungsschutzrechten durch unerlaubte Verwertung von Tonaufnahmen (Bestandteil der German Top 100 Single Charts).
Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200,00 Euro im Rahmen eines Vergleichs. Gegenstand der Abmahnung, die der Anwaltskanzlei Wienen vorliegt, ist der Vorwurf der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten diverser Tonaufnahmen, die Bestandteil der "German Top 100 Single Charts" sind:
Künstler Titel
Velile Helele (Safri Duo Mix)
Alphaville I Die For You Today
Juli Elektrisches Gefühl
Lady Gaga Alejandro
Brandon Flowers Crossfire
Mando Diao Down In The Past
Stromae Alors On Danse
Christina Stürmer Wir leben den Moment
Rihanna Te Amo
Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten ist?
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.
Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden.
Es wird davon abgeraten, ohne anwaltliche Vertretung zu handeln - dazu verweise ich auf den Artikel
"Abgemahnt als illegaler Filesharer/Tauschbörsennutzer? Wer ohne Anwalt anruft (...)".
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Rechtsprechung sind diverse Punkte individuell zu prüfen.
Hier finden Sie weitere Informationen über aktuelle Filesharing-Urteile.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, beräten und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:
Tel. 030 - 390 398 80.
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn anwaltlicher Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien und Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de