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05.04.2011 - Abmahnung Denecke Von Haxthausen & Partner, DigiRights Administration GmbH, Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios - Hey (Nah Neh Nah) (DUCS - Party-Hits des neuen Jahrtausends) u.a.
Denecke Von Haxthausen & Partner haben für die DigiRights Administration GmbH Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandanten bekannt geworden ist. Dabei geht es um den Vorwurf der Verletzung von Tonträgerherstellerrechten.

Der Vorwurf in einer der Abmahnungen lautet, es sei die Tonaufnahme Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios - Hey (Nah Neh Nah) (DUCS - Party-Hits des neuen Jahrtausends) in einem File-Sharing Netzwerk zum Download angeboten worden.

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung (der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt) und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 390,00 Euro.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In den oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 390 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt".

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.

Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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