Schalast & Partner Rechtsanwälte und Notare haben für die DigiRights Administration GmbH Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandanten bekannt geworden ist. Dabei geht es um den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung (Angebot einer Musikaufnahme in einem Filesharing-Netzwerk).
Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung auf/entsprechend dem beigefügten Entwurf und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 290,00 Euro.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
Achtung - es können andere Abmahnungen folgen, wenn die German Top 100 Single Charts betroffen sind. Die German Top 100 Single Charts enthalten diverse Musiktitel verschiedener Rechteinhaber, die Rechtsverletzungen abmahnen lassen.
In den oben genannten Abmahnung ist der Entwurf der Unterlassungserklärung enthalten - mit der Überschrift "Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung". Die Zahlungsforderung und die Unterlassungsforderung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 290 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Im Übrigen wäre die Unterzeichnung der Unterlasssungs- und Verpflichtungserklärung ein Schuldanerkenntnis.
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.
Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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