Sasse & Partner Rechtsanwälte haben für die Senator Film Verleih GmbH Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandanten bekannt geworden ist. Dabei geht es um den Vorwurf des unerlaubten Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen (des Filmwerks "The Kings Speech").
In dem Abmahnschreiben wird die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke im Internet gemäß §§ 97, 97a, 98, 94, 16, 19 a UrhG zur Last gelegt. Das Filmwerke "The Kings Speech" sei illegal zum Download im Internet angeboten worden.
Gefordert wird in der Abmahnung als Vergleichsangebot jeweils die Abgabe einer von dem Abgemahnten unterzeichneten, unbedingten, unwiderruflichen und vertragsstrafenbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als Entwurf beigefügt) und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,00 Euro.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
In der oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 800 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt".
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.
Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.
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Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398 80
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