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26.04.2011 - Abmahnung "Bullmeister - Girls Beautiful", German TOP 100 Single Charts, Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Daniel Eisenlohr

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat für Daniel Eisenlohr Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandanten bekannt geworden ist. Es geht es um den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung durch illegales Anbieten von "Bullmeister - Girls Beautiful" in einer Tauschbörse.

In dem Abmahnschreiben wird vorgetragen, dass das Musikwerk in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei. Die Daten seien durch eine Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert. Herr Daniel Eisenlohr habe die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft beauftragt, urheberrechtliche Ansprüche durchzusetzen, wozu auf eine als Anlage beigefügte Vollmacht verwiesen wird.

Gefordert werden in der Abmahnung als Vergleichsangebot die Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 Euro.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In der oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, eine Zahlungsverpflichtung zu einem Vergleichsbetrag muss nicht Teil einer Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt".

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Erste grundlegende Informationen zu Tauschbörsen-Abmahnungen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.

Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80