Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben für die Sony Music Germany GmbH Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen bekannt geworden ist. Darin lautet der Vorwurf: unerlaubte Verwertung von Bel Air (Digipack mit Poster und 2 Bonustracks), Guano Apes (Album) in sogenannten Tauschbörsen.
In der Abmahnung, die die Anwaltskanzlei Wienen derzeit bearbeitet, werden die Unterzeichnung einer dem Schreiben beigefügten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 Euro gefordert.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.
Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann. Der in einer Abmahnung genannte Streitwert kann überhöht sein.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.
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Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398
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