Rechtsanwalt Marcus Meier hat im Auftrag der Trak Music GnbR Abmahnungen verschickt, deren Gegenstand die Urheberrechtsverletzung an dem Werk Zeigt mir 10 der Interpreten Darius & Finlay ist.
In der Abmahnung, die die Anwaltskanzlei Wienen gerade bearbeitet, wird vorgeworfen, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten das Werk "Zeigt mir 10" der Interpreten Darius & Finlay im Internet gemäß § 19 a Urheberrechtsgesetz unbefugt öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Dabei sei dieses Angebot in Kombination mit Titeln, die urheberrechtlich geschützt seien, als "German TOP 100 Single Charts vom 31.05.2010" erfolgt.
Im Rahmen eines Vergleichs werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 390,00 Euro gefordert. Der Abmahnung ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.
Mehrfachabmahnungen
Achtung: Mehrfachabmahnungen drohen! Auf den unberechtigten Download der German Top 100 Single Charts können diverse Abmahnungen folgen, denn dabei können die Rechte verschiedener Rechteinhaber betroffen sein.
Im Einzelfall ist zu besprechen, ob die Abgabe sogenannter "vorbeugender Unterlassungserklärungen" in Erwägung zu ziehen ist. Allerdings kann, wenn ein Schadensersatzanspruch besteht, dieser nicht durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung ausgeräumt werden - es geht "nur" um die Frage der Vermeidung künftiger Abmahnungen bzw. Abmahnkosten.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
In den oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 390,00 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt".
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.
Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.
Bitte wenden Sie sich dazu an:
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Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin
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