14.06.2011 - Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsdaten, Fragen- & Antwort-Katalog des Bundesministerium des Innern |
Ein Fragen- & Antwort-Katalog über die Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsdaten ist auf der Webseite des Bundesministerium des Innern veröffentlicht worden.
In der Kurzmeldung des Bundesministerium des Innern vom 8. Juni 2011 heißt es, dass die Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) "eine besondere Rolle für die Aufklärung von Straftaten, bei denen das Internet als Tatmittel genutzt wurde" spielen würde. In diesen Fällen sei "die IP-Adresse oftmals der erste und erfolgversprechendste Ermittlungsansatz für weitere Maßnahmen - zum Teil sogar der einzige - und daher unverzichtbar."
In dem FAQ-Katalog geht es unter anderem um folgende Themen:
- Verpflichtung zur Speicherung der Daten
- Voraussetzung der Auskunft über Verkehrsdaten
- Mindestspeicherung
- Quick Freeze
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398 80
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