Die Ihr Anwalt 24 Rechtsanwaltsaktiengesellschaft verschickt derzeit Abmahnungen, deren Gegenstand das Anbieten und der Vertrieb im Internet von Bekleidungsstücken, auf denen Motive sind, die an Motive der Originalherstellerin des Labels ED HARDY angelehnt sein sollen, ist. Gefordert wird u.a. für Anwaltskosten basierend auf einem Streitwert i.H.v. von 200.000,00 Euro eine 1,3 Geschäftsgebühr i.H.v. 2.360,00 Euro.
Die Abmahnung verschickt die "Ihr Anwalt 24 Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft", als Sachbearbeiter ist in der Abmahnung Rechtsanwalt Christian Zierhut bezeichnet, der zudem in dem Abmahnschreiben als Vorstand der Ihr Anwalt 24 Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft genannt ist. In der Abmahnung erklärt die Ihr Anwalt 24 Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, dass sie in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes betreffend des Labels DON ED HARDY von der Nervous Tattoo Inc. beauftragt sei.
Gefordert wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist in der Abmahnung enthalten. Zudem wird die Zahlung folgender Beträge gefordert:
1.) 133,50 Euro, basierend auf Ermittlungskosten (120 €) und Testkaufkosten
2.) für Anwaltskosten eine 1,3 Geschäftsgebühr basierend auf einem Streitwert in Höhe von 200.000,00 Euro sowie eine Post- und Telekommunikationspauschale, insgesamt 2.380,00 Euro.
Außerdem werden u.a. Auskünfte über Herkunft und Vertriebsweg der beanstandeten Ware verlangt.
Vorgeworfen werden die Täuschung über die betriebliche Herkunft gemäß § 4 Nr. 9 a UWG und Rufausbeutung und Rufbeeeinträchtigung gemäß § 4 Nr. 9b UWG.
Was ist zu tun, wenn Sie abgemahnt wurden?
Sofortige anwaltliche Beratung ist anzuraten. Unterschreiben Sie nicht ohne anwaltliche Beratung die vorformulierte Erklärung. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht - es könnten sonst gerichtliche Schritte und höhere Kosten folgen. Stattdessen ist die Besprechung des Einzelfalls und Analyse durch spezialisierte anwaltliche Kompetenz sinnvoll.
Unter anderem werden dann folgende Aspekte geprüft:
- Wie und wo erwarb der Abgemahnte die jeweilige Kleidung?
- Wurde tatsächlich Wettbewerbsrecht verletzt? Können Ansprüche rechtswirksam durchgesetzt werden?
- Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, wird die Unterlassungserklärung für den Abgemahnten modifiziert. Vor Mustererklärungen aus dem Internet wird grundsätzlich gewarnt. Die Erstellung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollte Fachleuten überlassen werden, da die Folgewirkungen erheblich sind.
- Ziel anwaltlicher Vertretung ist zudem die Senkung der geforderten Beträge, die Höhe der geforderten Zahlungen wird geprüft bzw. verhandelt.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, beraten und vertreten wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an folgende Telefonnummer:
030 - 390 398 80.
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, Ihnen wird vorab unverbindlich die Höhe der Kosten genannt.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundweit.
Rechtsanwältin & Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medienrecht & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398 80 www.kanzlei-wienen.de
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