Facebook, Studi-VZ und Wer kennt Wen - dass Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und Zoll in solchen sozialen Netzwerken ermitteln, wissen wohl die wenigsten.
Wie heise.de am 13.07.2011 unter dem Titel "Virtuelle Ermittler in sozialen Netzen" berichtet, geht das "aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine kleine Anfrage" hervor - eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Wie soziale Netzwerke zu Fahndungszwecken genutzt werden
In der Antwort des Bundesinnenministeriums, Drucksache 17/6100, vom 07.06.2011, trägt den Titel: "Nutzung sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken." Es werden darin die Polizeidozenten Axel Henrichs und Jörg Wilhelm aus einem Aufsatz der Zeitschrift "Kriminalistik" (1/2010, S.30) zitiert, nach deren Annsicht die Daten aus sozialen Netzwerken "von hohem taktischen Nutzen" seien. In "eine ähnliche Richtung" hätte sich auch eine "Zukunftsgruppe" einiger EU-Innenminister geäußert, die von Dr. Wolfgang Schäuble 2008 initiiert worden sei. Die Zukunftsgruppe hätte von einem "digitalen Tsunami" gesprochen. Damit sei allerdings keine Katastrophe gemeint gewesen, vielmehr aber "gewaltige Informationsmengen". Diese Informationsmengen sollten sich der Zukunftsgruppe nach Polizeien künftig zunutze machen.
Ganz offen heißt es in dem Text, Drucksache 17/6100, vom 07.06.2011, dass soziale Netzwerke "auch für Polizeibehörden" von großem Interesse seien - "um etwa die Identität unbekannter Personen ausfindig zu machen oder das personelle Umfeld eines Verdächtigen zu erkunden."
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Wirtschaftsmediatorin (IHK) Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de |