Rasch Rechtsanwälte verschicken i.A. der Universal Music GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen, die Teil der "German Top 100 Single Charts" sind. Die Schreiben betreffen u.a.: Lady Gaga, Born this way; Sarah Engels, Call My Name; Andreas Bourani, Nur in meinem Kopf; Rihanna, S&M; The Black Eyed Peas, Just Can´t Geth Enough; Milow, You and me (In My Pocket); Ell/Nikki, Running Scared; Juli, Süchtig; sowie auch weitere Tonaufnahmen.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.200 Euro als Vergleichsbetrag gefordert.
Was bei einer Abmahnung zu tun ist
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.
Sinnvoll und wichtig ist es, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen - statt ungeprüft das zu unterschreiben, was in einer Abmahnung vorformuliert enthalten ist. Denn das kann unnötige negative Wirkungen haben. Ebenso wird davon abgeraten,die Abmahnung zu ignorieren, da dann ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann.
Modifizierte Unterlassungserklärung
Zunächst gilt es zu klären, welchen Hintergrund die Abmahnung hat, bzw. wie es dazu gekommen ist. Auch wenn die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgt ist, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten im Einzelfall durchgeführt werden, da Sie eine Unterlassungserklärung jahrelang bindet und von hoher Bedeutung ist.
Reduzierung des Vergleichsbetrags
Zudem ist das Ziel anwaltlicher Vertretung, dass der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert wird. Im Einzelfall ist dabei zum Beispiel zu prüfen, ob der in einer Abmahnung genannte Gegenstandswert überhöht ist.
Aktuelle Rechtsprechung und anwaltliche Arbeit
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Denn darauf basierend können im Einzelfall angemessene Abwehrmöglichkeiten und Verteidungsstrategien entwickelt werden.
Da die Filesharing-Rechtsprechung permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen und aktuelle Rechtsprechung finden Sie hier.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398 www.kanzlei-wienen.de |