Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH verschickt Briefe, in denen es um die "Erfassung gewerblicher Einträge" für einen Eintrag unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de geht. Wer hier unterschreibt, riskiert eine Forderung über 956,40 Euro zzgl. Umsatzsteuer für die zweijährige Mindestvertragslaufzeit.
Wer das erste Schreiben nicht beantwortet, kann ein zweites Schreiben erhalten. Darauf steht: "Schreiben ist Ihnen schon am.." (es folgt das Datum) "per Post zugesandt worden!"
Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Das Schreiben wirkt amtlich gestaltet. Auf der Vorderseite des Briefes scheint es auf den ersten Blick so, als sollten hier nur Daten abgeglichen werden. So steht dort unterstrichen hervorgehoben: "Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten".
Im kleiner gedruckten Text auf der rechten Seite der Vorderseite heißt es dann, dass der Basiseintrag 39,85 Euro zzgl. Umsatzsteuer monatlich kostet. Auf der Rückseite steht: "Die jährliche Vergütung beträgt Eur 478,20 zzgl. Ust, bei Mindestvertragslaufzeit Eur 956,40 zzgl. Ust...". Der "Einigungsauftrag" soll laut der AGB auf der Rückseite des Schreibens "durch Rücksendung des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebots an die GEW Wirtschaftsinformations GmbH wirksame zustande" kommen.
Vertrag
Das Schreiben ist also nicht eine amtliche Aufforderung zum Datenabgleich für ein öffentliches Register, wie so Mancher glauben mag. Vielmehr soll es ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages sein, das nach der Ansicht der GEW-Wirtschaftsinformations GmbH durch Unterzeichnung durch den Angeschriebenen angenommen wird.
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Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398 www.kanzlei-wienen.de
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