Die Abmahnkosten sind nach Ansicht des Landgerichts Köln in einem eBay-Fotoklau-Fall zu Recht auf 100 Euro gedeckelt worden. Das Gericht hat § 97 a II UrhG angewendet.
In dem Hinweisbeschluss des Landgerichts Köln vom 29. Juli, Aktenzeichen 28 S 10/11, ging es um folgenden Fall: Ein privater Anbieter wollte Reifen in einer eBay-Auktion verkaufen, wozu er sechs aus fremder Quelle geklaute Abbildungen nutzte.
In der Abmahnung, die er dann wegen des Bilderklaus erhielt, wurden 1192,60 Euro für Anwaltskosten und 1800 Euro als Schadensersatz gefordert. Der Abgemahnte zahlte aber "nur" 265,70 Euro für Anwaltskosten und Schadenersatz in Höhe von 300 Euro. Der Abgemahnte wurde daraufhin verklagt.
Das Amtsgericht Köln entschied: Pro Bild seien nur 45 Euro, nicht 300 Euro, angemessen. Die Anwaltskosten seien auf 100 Euro wegen § 97 a II UrhG gedeckelt.
Gegen die Entscheidung wurde hinsichtlich der Anwaltskosten Berufung eingelegt. Das LG Köln erklärte darauf in seinem Hinweisbeschluss: Das Amtsgericht hat die Kosten zu Recht nach § 97 a II UrhG gedeckelt. Denn es habe sich hier um einen privaten Anbieter gehandelt, zudem sei die Abmahnung die erste in dieser Sache gewesen. Schließlich sei es nicht um serienweise oder regelmäßige Verkäufe gegangen. Allerdings - anders wäre das gewesen, wenn die Abbildungen für gewerbliche Zwecke genutzt worden wären.
Fazit
Es ist Abgemahnten dringend anzuraten, sich anwaltlich unterstützen zu lassen. Forderungen aus Abmahnungen können überhöht sein, wie diese Entscheidung deutlich zeigt. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich an die Anwaltskanzlei Wienen wenden,
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Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen - Wirtschaftsmediatorin (IHK) - Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 - 390 398 80
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