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Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein sollen Facebook-Reichweitenanalyse / Gefällt mir-Button abschalten, bis 50.000 Euro Bußgeld drohen
Montag, den 22. August 2011 um 06:25 Uhr

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz fordert von allen Stellen in Schleswig-Holstein, dass diese ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Andernfalls drohen bis 50.000 Euro Bußgeld.

Das erklärt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in seiner Pressemitteilung vom 19.08.2011. Nach der Analyse des ULD verstoßen solche Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG), gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und gegen das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH).

Wenn solche Dienste nicht bis Ende September 2011 deaktiviert werden, so wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen - dazu heißt es in der Pressemitteilung:

"Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro."

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
- Wirtschaftsmediatorin (IHK) -
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