Sächsische Landesregierung will Erhebung von Mobilfunkdaten einschränken |
Donnerstag, den 01. September 2011 um 09:44 Uhr |
Das sächsische Kabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um die Erhebung von Mobilfunkdaten einzuschränken. Die Voraussetzungen der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage sind darin präzisiert. Die Landesregierung reagierte damit auf die "Handy-Affäre".
Bei der "Handy-Affäre" waren hunderttausende Verbindungs- und Standortinformationen im Umfeld einer Demonstration gegen Neonazis im Februar in Dresden analysiert worden. Das hatten Datenschützer stark kritisiert.
Weitere Informationen über den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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