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Filesharing-Abmahnung: 300.000,00 Euro Streitwert, Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main
Mittwoch, den 05. Oktober 2011 um 07:10 Uhr

300.000,00 Euro Streitwert hat das Landgericht Frankfurt am Main in einer Filesharing-Sache, die den Upload von 140 Musiktiteln betraf, festgesetzt.

Die Entscheidung des LG Frankfurt am Main vom 13.01.2011, Az. 2-03 O 340/10 betraf einen Fall, in dem über den Internet-Anschluss des Beklagten bereits über eine Tauschbörsen-Software 5.427 Audio-Dateien zum Download verfügbar gemacht wurden.

6 Rechteinhaber hatten daher zusammen abgemahnt. Als Streitwert wurde pro Rechteinhaber 50.000,00 Euro Streitwert festgesetzt. Pro Musiktitel setzte das Gericht 150,00 Euro Schadensersatz fest, wobei von den 140 Musiktiteln nur für 20 Titel Schadensersatz verlangt worden war. Sie finden das Urteil unter diesem Link im Volltext: "Urteil im Volltext, Filesharing-Abmahnung: 300.000,00 Euro Streitwert, Landgericht Frankfurt am Main"

 

Abmahnung erhalten?

Wer abgemahnt wurde, sollte umgehend anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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