Abmahnung Tauschbörse, unschuldige Betroffene? Feststellung Hashwert und hohe Fehlerquote |
Montag, den 21. November 2011 um 08:51 Uhr |
Hashwerte als Beweisgrundlage für Filesharing-Abmahnungen sind immer wieder einmal Gegenstand von Auseinandersetzungen. Interessant für Betroffene ist in diesem Zusammenhang eine Äußerung des Oberlandesgerichts München.
Das Oberlandesgericht München erläutert in dem Beschluss vom 27.09.2010, Az 11 W 1894/10: "Wie die dem Senat derzeit vorliegenden 13 Beschwerdeverfahren anschaulich gezeigt haben, ist die Feststellung der Anzahl der unterschiedlichen Hashwerte in der Praxis sehr aufwändig und mit einer hohen Fehlerquote behaftet. So musste das Landgericht in vier Fällen auf die Erinnerungen der Antragsteller hin die Zahl der maßgeblichen Hashwerte teilweise erheblich korrigieren. In einem Fall verminderten sich die eingeforderten Gerichtsgebühren dadurch von 9.800,00 EUR auf 2.600,00 EUR.”
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Tel.: 030 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de |