Facebook verliert gegen Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin, keine Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des Verbrauchers |
Mittwoch, den 07. März 2012 um 08:15 Uhr |
Facebook hat die Klage, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände erhoben hatte, verloren. Das wurde nun durch die Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichts bekannt. Danach sind künftig Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers unwirksam.
In der Pressemitteilung vom 06.03.2012 heißt es: "Keine Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers, kein unzureichender Hinweis bei der Registrierung eines neuen Facebook-Nutzers auf den Import von E-Mail-Adressen sowie Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten, Werbung und den „Facebook-Datenschutzrichtlinien“ unwirksam: Auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat das Landgericht Berlin heute der Facebook Ireland Limited die Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt."
Denn diese Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln seien nach der Auffassung des Gerichts mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Update: Seit dem 08.03.2012 liegen nun auch die Entscheidungsgründe vor. Das Urteil finden Sie hier im Volltext.
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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de
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