Abmahnungen bei Rechtsverletzungen im Internet - Bundesjustizministerin erläutert Vorstoß gegen das Abmahnunwesen |
Montag, den 12. März 2012 um 10:31 Uhr |
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Details zu ihrem Plan erläutert, wie sie konkret gegen das Abmahnunwesen bei einfachen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen will.
Das hat heise.de berichtet. Laut der Nachricht bei heise.de vom 09.03.2012, "Justizministerin erläutert Vorstoß gegen das Abmahnunwesen", soll gegenüber Privatpersonen künftig ein niedriger Einheitsstreitswert festgesetzt werden, um so dem Missbrauch mit Anwaltsschreiben vorzubeugen. Das habe heise online aus dem Justizministerium erfahren.
Der niedrige Einheitsstreitwert soll dafür sorgen, dass die Kosten für einen erstmals ertappten Rechtsverletzer sogar auf unter 100,00 Euro gedrückt werden.
Urheberrechtliche Schadensersatzansprüche sollen dabei unberührt bleiben. Allerdings soll der, der unberechtigt abgemahnt wird, einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten bekommen.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de |