Abmahnung Filesharing 2012, Mahnbescheid Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft |
Mittwoch, den 28. März 2012 um 08:53 Uhr |
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg beantragt Mahnbescheide vor dem Amtsgericht Euskirchen, wenn Abgemahnte auf die außergerichtliche Abmahnung gar nicht reagieren. So beantragt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft Mahnbescheide als Prozessbevollmächtigte der MIG Film GmbH.
Sollten Sie persönlich einen Mahnbescheid erhalten haben, empfiehlt es sich, die Rechtslage im Einzelfall sofort anwaltlich prüfen lassen. Denn wer nicht nur die außergerichtliche Abmahnung, sondern auch einen Mahnbescheid ignoriert, der riskiert ein teures Gerichtsverfahren. Wichtig ist, die Fristen zu wahren.
Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Deshalb ist es sinnvoll, diese anwaltlich prüfen zu lassen und sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens zu informieren. Gegen die in einem Mahnbescheid geltend gemachten Ansprüche kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch erhoben werden. Wenn kein Widerspruch erhoben wird, kann der Antragsteller nach Ablauf von zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.
In dem Mahnbescheid, der der Anwaltskanzlei Wienen zur Bearbeitung vorlliegt, ist die MIG Film GmbH Antragstellerin, die Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin ist die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt seit Jahren Abgemahnte in Filesharing-Sachen. Aktuelle Filesharing-Rechtsprechung finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei. Gerne können Sie sich unverbindlich an folgendeTelefonnummer der Kanzlei wenden:
Tel. 030 / 390 398 80
Rechtsanwältin Wienen Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin www.Filesharing-Klage.de www.Kanzlei-Wienen.de
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