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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller i.A.d. M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD, Metropolis Entertainment
Dienstag, den 03. April 2012 um 06:41 Uhr

Die Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft mahnt im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD wegen angeblich im Rahmen von BitTorent begangener Urheberrechtsverletzung an Filmwerken ab.

Auch Metropolis Entertainment - Shemale Love # 22 wird in diesem Rahmen als "Filmwerk" bezeichnet.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages i.H.v. 900 Euro.

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist anwaltlichen Rat einholen - um zu prüfen, ob Ansprüche im Einzelfall abgewehrt werden können, oder ob eine sachgerecht modifzierte Unterlassungserklärung abgegeben und die Vergleichsforderung reduziert werden kann. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Abzuraten ist von Vorlagen aus dem Internet, da diese nicht auf den Einzelfall angepasst sind. Denn die Formulierung einer Unterlassungserklärung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung


Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit Abgemahnte in Filesharing-Sachen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

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Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.


Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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