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Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen, BFH-Urteil
Montag, den 21. Mai 2012 um 06:40 Uhr

Wenn eine Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über eBay verkauft wird, kann das eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein. Der BFH hat dazu mit Urteil vom 26. April 2012, V R 2/11, entschieden.


Grundsätzlich könnten solche ebay-Verkäufe eine unternehmerische Tätigkeit sein. Ob eine Tätigkeit nachhaltig sei, sei nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Dabei sei eine Reihe verschiedener, nicht abschließend festgelegter Kriterien zu würdigen.

Das Urteil des BFH finden Sie hier.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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