Die nächste Runde: Gema und YouTube gehen in Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg |
Mittwoch, den 23. Mai 2012 um 06:05 Uhr |
Gegen das Urteil des Hamburgs vom 20.04.2012, 310 O 461/10, haben Gema und YouTube Berufung eingelegt.
In dem Urteil des LG Hamburgs ging es um urheberrechtliche Pflichten des Videoportalbetreibers YouTube. Beide Parteien sind mit dem Urteil nicht zufrieden: Während der Gema das Urteil nicht weit genug geht, findet YouTube die Forderung des Einsatzes von Wortfiltern zu weitgehend.
Das Oberlandesgericht Hamburg wird über die Berufung entscheiden.
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