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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Eclipse - Biss zum Abendrot (Film), New Moon - Biss zur Mittagsstunde (Film)
Dienstag, den 29. Mai 2012 um 16:08 Uhr

Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken weiterhin Abmahnungen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH+ Co Produktionsgesellschaft. Gegenstand einer solchen der Anwaltskanzlei Wienen zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung ist die angebliche Verletzung von Rechten an Eclipse - Biss zum Abendrot, Film der Tele München Fernseh GmbH+ Co Produktionsgesellschaft, New Moon - Biss zur Mittagsstunde, Film der Tele München Fernseh GmbH+ Co Produktionsgesellschaft und Twillight - Biss zum Morgengrauen, Film der Tele München Fernseh GmbH+ Co Produktionsgesellschaft.

 

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.878,00 Euro als Vergleichsbetrag. Die Zahlungsforderung setzt sich aus 1.100,00 Euro für Rechtsanwaltskosten und 778,00 Euro für Schadensersatz zusammen. Der Betrag ist hier höher als in ähnlichen Abmahnungen, in denen die Rechtsverletzung an "nur" einem Film geltend gemacht wird: Denn in der konkreten Abmahnung werden Rechtsverletzungen an drei verschiedenen Filmen behauptet.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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