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Lynchjustiz-Aufruf auf Facebook, 2 Wochen Arrest für 18jährigen
Donnerstag, den 31. Mai 2012 um 16:07 Uhr

Wegen eines Lynchjustiz-Aufrufs auf Facebook muss ein 18 jähriger zwei Wochen in Jugendarrest. Das hat das Amtsgericht Emden entschieden.


Der nun Verurteilte hatte auf Facebook geschrieben:"Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lasst uns das Schwein tothauen."

Gemeint war damit offenbar ein 17jähriger, der unter Mordverdacht geraten und gegen den ein Haftbefehl erlassen worden war - wobei sich aber wenige Tage nach dessen Festnahme herausstellte, dass er unschuldig war.

Das Amtsgericht Emden sah in dem Facebook-Aufruf einen öffentlichen Aufruf zu einer Straftat. Das Urteil sollte ein "Warnschuss vor den Bug" sein.

Das Verbot der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten ist in § 111 StGB geregelt. Den Gesetzestext des § 111 StGB finden Sie hier:

§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.