Facebook-Fotoübernahme: Persönlichkeitsrechtsverletzung |
Donnerstag, 15.11.2012
In einen Zeitungsbericht war ein Foto übernommen worden, das aus einem nicht-öffentlichen Facebook-Account stammte: Das bewertete das Amtsgericht München in dem Urteil vom 15.06.2012, 158 C 28716/11, als Persönlichkeitsrechtsverletzung.
In dem Zeitungsbericht ging es um staatsanwaltliche Ermittlungen. Der Ehemann der Klägerin, von deren nicht-öffentlichem Facebook-Account die Fotos stammten und auf denen auch die Klägerin abgebildet war, war Ende 2012 zu einer Freiheitssstrafe von sechs Jahren wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt worden. Auf den Fotos in dem Zeitungsbericht war unter anderem auch die Klägerin abgebildet.
Das Amtsgericht München entschied, dass die Veröffentlichung rechtswidrig war. Es habe an einer Einwilligung der Klägerin in die Veröffentlichung gefehlt. Sie sei auch keine relative Person der Zeitgeschichte, wobei es dahin stehen könne, ob das auch für ihren Ehemann gelte.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien und Wirtschaft
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