"Google-Gesetz", neues Leistungsschutzrecht beschlossen |
Freitag, 01.03.2013
Heute ist das neue Leistungsschutzrecht vom Bundestag beschlossen worden.
Trotz heftiger "Grabenkämpfe" hat der Bundestag heute das neue Leistungsschutzrecht beschlossen. Gegen den Gesetzentwurfs kann nun noch der Bundesrat Einspruch erheben. Ziel des neuen Gesetzes ist die Verbesserung der Stellung von Verlegern gegenüber gewerblichen Suchmaschinen-Betreibern.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de |