Donnerstag, 07.03.2013
Die Lampmann Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen i.A.v. Herrn Tobias Wigger. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Urheberrechtsverletzungen wegen der Bewerbung von eBay-Angeboten.
Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine solche Abmahnung vor, der ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt ist. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden insgesamt 752,10 Euro verlangt.
Was ist bei einer Abmahnung zu tun?
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte anwaltlichen Rat einholen. Dabei geht es um die Frage, ob Ansprüche berechtigt sind, und ob sie abgewehrt werden können. In diversen Gerichtsentscheidungen sind sowohl die Abmahnkosten, als auch die Schadensersatzforderungen gedeckelt worden, dazu erfahren Sie hier mehr:
Unbefugte Fotoverwendung bei privater eBay-Auktion: nur 20,00 Euro Schadensersatz pro Bild, keine Anwaltkostenerstattung, OLG Braunschweig
eBay-Fotos: Abmahnung wegen Produktfotoklau, eBay-Auktion, Unterlassungsanspruch-Streitwert 900 Euro statt 9000 Euro, OLG Nürnberg
Gerne können Sie sich unverbindlich an die Anwaltskanzlei Wienen wenden, Telefon 030 - 390 398 80.
Ihre Anfrage können Sie gerne auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de
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