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Abmahnung eBay-Fotos, Produktfotografien, Weber Hoß Rechtsanwälte i.A.d. Sportwelt Mickan GbR

Mittwoch, 20.03.2013

Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung der Weber Hoß Rechtsanwälte im Auftrag der Sportwelt Mickan GbR vor. Es geht um den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung wegen unbefugter Nutzung von Fotos, die dem Schreiben nach zum Zwecke der Produktwerbung erstellt worden sind.

In der Abmahnung geht es um die Verwendung von drei Aufnahmen. Basierend auf einem Gegenstandswert von 13.350,00 Euro werden 755,80 Euro für Anwaltskosten geltend gemacht, zuzüglich 1.350,00 Euro als fiktive Lizenzgebühr, insgesamt 2.105,80 Euro. Darüber hinaus wird in der Abmahnung zu der Abgabe einer als Anlage beigefügter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. So ist zum Beispiel zu klären, ob Ihr eBay-Angebot gewerblich oder privat war und wie häufig Sie das Bild verwendet haben.

Unterlassungserklärung

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, sie hat erhebliche Folgewirkungen. Nehmen Sie daher spezialisiertes Anwaltswissen in Anspruch. In der oben genannten Abmahnung enthält die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zum Beispiel eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung eines Vergleichsbetrages muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Das ist einer von diversen Aspekten, die bei der Formulierung einer geänderten - in der Fachsprache: "modifizierten" - Unterlassungserklärung berücksichtigt werden sollte.

Höhe des Geldbetrages

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag berechtigt ist, bzw. heruntergehandelt werden kann.

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Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne,

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Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

  • spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
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Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht hat Amrei Viola Wienen besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Urheberrechts-Abmahnsachen. Sie können unverbindlich unter Telefon 030 / 390 398 80 anrufen. Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Ihre Erstanfrage ist kostenlos. Vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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