Gesetzentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft von Bundesrat bestätigt |
Montag, 06.05.2013
Der Gesetzentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft ist vom Bundesrat am 03.05.2013 bestätigt worden. Gegenstand der Neuregelung ist, wann Ermittler von Bundesbehörden über Anschlussinhaber Infos manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen.
Der Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter von Telekommunikationsdiensten ist danach mit richterlicher Genehmigung zulässig. Darüber könnten sich wohl ggf. auch Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter herausfinden lassen:
Der schleswig-holsteinischen Landesregierung nach könnten auch Kennungen für den De-Mail-Dienst prinzipiell betroffen sein.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de |