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Welche Folgen hat das neue "Anti-Abmahnabzocke-Gesetz" bei Abmahnungen von Waldorf Frommer?

Montag, 21. Oktober 2013

Nachdem das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, haben Abmahner ihre Abmahnschreiben geändert. So sind etwa in einigen Standardschreiben - wie zu erwarten war - zwar die Abmahngebühren in den Forderungen gesenkt, dafür aber die Schadensersatzforderungen erhöht worden.

So hatte die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer hatte lange Jahre lang als Vergleichsbetrag in diversen Fällen 956 Euro in "Tauschbörsen-Abmahnungen" verlangt. Vor kurzem änderte sich der "Standard-Vergleichsbetrag" in vielen Fällen auf 1028 Euro, der Betrag setzte sich aus 450 Euro für Schadensersatz und 578 Euro für Rechtsanwaltskosten zusammen.

Nun hat sich die Berechnung erneut geändert: Jetzt sind es oft 815 Euro, Waldorf Frommer geht von 1000 Euro Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch und 600 Euro Schadensersatzanspruch und insgesamt von 1600 Euro Gegenstandswert für den "Aufwendungsersatzanspruch" aus, womit gemäß RVG eine Gebühr in Höhe von 195 Euro zzgl. 20 Euro Auslagenpauschale, insgesamt 215 Euro berechnet werden.

Auch bei Abmahnungen einzelner Folgen aus TV-Serien hat sich die Schadensersatzforderung bei Waldorf Frommer - Abmahnungen sozusagen über Nacht magisch erhöht. Bisher wurden 150 Euro für Schadensersatz und 323 Euro für Rechtsanwaltskosten gefordert. Auf einmal sind es nun statt 150 Euro Schadensersatz 200 Euro mehr, also 350 Euro, während als "Aufwendungsersatz" 169,50 Euro gefordert wird.

Wie finden wir das?

Schadensersatz und Abmahngebühren muss zwar der zahlen, der als Täter in Filesharing-Fällen haftet. Der "Störer", der nur haftet, weil über seinen Anspruch Rechtsverletzungen begangen worden sind, muss aber keinen Schadensersatz, sondern nur Abmahngebühren bezahlen. Die neue Rechtslage und die Reaktionen aus der Abmahnseite zeigen klar, wie wichtig anwaltlicher Rat für Abgemahnte ist. Lassen Sie sich auf keine unberechtigten Forderungen ein, sondern zählen Sie auf anwaltlichen Rat von Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht auf Ihrer Seite. Gerne können Sie sich an die Anwaltskanzlei Wienen, Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht wenden,

Telefon: 030 - 390 398 80.

Wir beraten und vertreten bundesweit seit Jahren Abgemahnte in Filesharing-Angelegenheiten.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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