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Kein Ende der Massenabmahnungen - trotz "Anti-Abmahn-Gesetz"

Donnerstag, 31.Oktober 2013

Trotz des neuen "Anti-Abmahn-Gesetzes" wird massenhaft weiter abgemahnt. Um anwaltliche Unterstützung und Hilfe zu erhalten, wenden sich derzeit  wieder  bundesweit diverse Abgemahnte an die Anwaltskanzlei Wienen.

In dieser Woche haben Abgemahnte insbesondere Filesharing-Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte und von Sasse und Partner an uns geschickt und nach anwaltlichem Rat gefragt. Darüber hinaus verzeichnen wir weiter bundesweit Anfragen wegen Foto-Urheberrechts-Abmahnungen wegen Verwendung von Produktfotos über eBay.

Durch das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind unter den Voraussetzungen des § 97 a III UrhG Abmahngebühren im Regefall  begrenzt - es sei denn, der Wert ist im Einzelfall unbillig.

...wenn der Gerichtsstand nicht mehr fliegt

Zudem gibt es nun keinen "fliegenden Gerichtsstand" mehr. Dass der Gerichtsstand nicht mehr "fliegt" bedeutet, dass sich Abmahner nicht mehr aussuchen können, an welchem Gericht sie gegen private Verbraucher klagen möchten. Jetzt gilt

§ 104 a UrhG:

"(1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die beklagte Person im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.

(2) § 105 bleibt unberührt."

Die neue Rechtslage und Reaktionen aus der Abmahnseite zeigen klar, wie wichtig anwaltlicher Rat für Abgemahnte ist. Lassen Sie sich auf keine unberechtigten Forderungen ein, sondern zählen Sie auf anwaltlichen Rat von Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht auf Ihrer Seite. Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)

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