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Landgericht Köln: Zweifel an Auskunftsbeschlüssen, Streaming-Abmahnung

Freitag, 20.12.2013

Das Landgericht Köln wird möglicher Weise die Beschlüsse im Zusammenhang mit den umstrittenen Streaming-Abmahnungen zurücknehmen. Das geht aus einer heutigen Erklärung des LG Köln hervor.

Das LG Köln schreibt unter anderem, dass die Kammer zu der Auffassung neigt, "dass ein bloßes Streaming einer Videodatei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i. S. d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist." Das ist auch die Ansicht der Anwaltskanzlei Wienen, wie wir in dem Beitrag am 17.12.2013 erläutert haben.

Mehr zu der Erklärung des Landgerichts Köln finden Sie hier auf der Seite zeit.de und hier auf der Seite lto.de.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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