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Kammergericht Berlin: Facebook unterliegt im Rechtsstreit mit den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz

Montag, 27.01.2014

Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet.

Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten (vgl. PM 11/2012 und 12/2012). Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die mit dem Urteil vom 24.01.2014 vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.

Schriftliche Entscheidungsgründe des Urteils vom 24.01.2014 liegen noch nicht vor.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014
- 5 U 42/12 -

Quelle: Pressemitteilung Nr. 3/2014 vom 24.01.2014, Die Präsidentin des Kammergerichts, Pressestelle der Berliner Zivilgerichte