Caching beim Surfen im Internet erlaubt - EuGH |
Dienstag, 10.06.2014
Caching beim Surfen im Internet ist erlaubt - das hat jetzt der EuGH geklärt.
In dem Urteil vom 5. Juni 2014, Aktenzeichen C‑360/13, heißt es: "Unter diesen Umständen ist auf die vorgelegte Frage zu antworten, dass Art. 5 der Richtlinie 2001/29 dahin auszulegen ist, dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Bildschirm- und Cachekopien den Voraussetzungen, wonach diese Kopien vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sein müssen, sowie den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können."
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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