Dienstag, 29.07.2014
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz“ ist am 28.07.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Dazu wird in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 28.07.2014 erläutert: "Ziel der Neuregelungen zum Zahlungsverzug ist es, die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zu verbessern, um dadurch die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.
Nach den Neuregelungen sind Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen, wenn die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge überschreiten. Außerdem müssen säumige Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einen höheren Verzugszins sowie eine Pauschale von 40 Euro zahlen."
Die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wird mit dem neuen Gesetz umsetzt. Weitere Informationen zu diesem Hintergrund finden Sie hier.
Die Pressemitteilung vom 28.07.2014 und das neue Gesetz finden Sie hier.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de
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