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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Donnerstag, 28.08.2014

Mit dem vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes wird die EU-rechtliche Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund weiter abgesichert und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gestärkt. Die Neuregelung unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes politisch und rechtlich.

Der Gesetzentwurf sieht die Überführung der BfDI zum 1. Januar 2016 in eine neue, eigenständige oberste Bundesbehörde mit Dienstsitz in Bonn vor. Die neue Behörde ist nicht Teil der Bundesregierung. Schon jetzt üben die Bundesbeauftragte und ihre Beschäftigten ihr Amt unabhängig aus, organisatorisch sind sie jedoch beim BMI eingerichtet. Dieses Modell wird durch eine auch formale Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten abgelöst.

Die Bundesbeauftragte wird künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterstehen, die Regelungen zur Rechts- und Dienstaufsicht werden gestrichen. Sie wird einen eigenen Einzelplan im Bundeshaushalt bewirtschaften und Dienstvorgesetzte ihrer Beschäftigten sein.

Weitere Regelungen, insbesondere zur Vertretung und Weiterführung der Geschäfte, zur Verwendung von Geschenken, zur Genehmigung von Aussagen und zur Erstattung von Gutachten, werden - soweit erforderlich - durch europarechtskonforme Neuregelungen ersetzt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 27.08.2014