Mittwoch, 28.01.2015
In der neuen Sixt Werbung wirbt der Autovermieter mit einer witzigen Anzeige, in der Mario Draghi die Hauptrolle spielt. Wie bei Sixt-Werbung bekannt, bezieht sich die Werbung auch diesmal wieder auf aktuelle Ereignisse.
In der Anzeige von Sixt lautet der Text:
“Zwei Italiener, die schlaflose Nächte verursachen. (Einen davon gibt´s günstig bei sixt.de).”
Vorher hatte Sixt eine Anzeige mit diesem Text geschaltet:
“Lieber Herr Draghi, bei diesen Summen fällt selbst uns nix mehr ein! (Günstige Mietwagen unter einer Billion Euro auf sixt.de”).
Background-Infos finden Sie in dem heutigen Beitrag auf www.finanzen.net. Können Prominente in solchen witzigen Werbeanzeigen “eingesetzt” werden, oder wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht dabei verletzt?
“Sixt-Rechtsprechung”
Sixt hat schon 1996 bei einer rechtlichen Auseinandersetzung wegen einer solchen Werbeanzeige vom Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Damals hatte der Autovermieter kurz nach dem Rücktritt von Oskar Lafontaine als Finanzminister in einer Werbeanzeige zur Darstellung des Bundeskabinetts Portraitaufnahmen von Lafontaine und von fünfzehn weiteren Mitglieder des Bundeskabinetts verwendet. In der Anzeige war das Bild von Lafontaine durchgestrichen. “S. verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit.” hieß dazu der Text.
Lafontaine wollte dafür ein Entgelt, denn er fand, dass die Anzeige eine von ihm nicht gewollte Kommerzialisierung seiner Person zu Werbezwecken war. Es ging also um die sogenannte “fiktive Lizenzgebühr”, das ist der Betrag, der nach Auffassung Lafontaines üblicherweise an vermarktungswillige Prominente als Lizenz gezahlt wurde. Der Anspruch bestand aber nicht. Die Werbung stufte der Bundesgerichtshof als zulässig ein:
"Der Anspruch scheitere im vorliegenden Fall aber daran, dass die Beklagte ein aktuelles politisches Geschehen zum Anlass für ihren als Satire verfassten Werbespruch genommen habe, ohne über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person des Klägers zur Anpreisung ihrer Dienstleistung zu vermarkten. Zwar habe niemand, auch nicht der Kläger als Person der Zeitgeschichte, es hinzunehmen, mit seinem Bildnis oder Namen in eine fremde Werbung eingebunden zu werden. Das schließe es aber nicht aus, dass das auch im Bereich der Wirtschaftswerbung bestehende Recht auf freie Meinungsäußerung den Schutz (des vermögensrechtlichen Bestandteils) des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verdränge. Die gebotene Güterabwägung falle im Streitfall zu Lasten des Klägers aus. Die Verwendung des Bildnisses erwecke nicht den Eindruck, der Abgebildete empfehle das beworbene Produkt. Ein Image- oder Werbewert des Klägers werde nicht auf die beworbene unternehmerische Leistung übertragen. Das Foto des Klägers behalte auch im Rahmen der Werbeanzeige seine politische Zuordnung. Es sei Teil einer satirischen Auseinandersetzung der Beklagten mit dem Rücktritt des Klägers als einem aktuellen politischen Tagesereignis. Zudem sei nur eine kontextneutrale Portraitaufnahme verwendet worden, die sich in Größe und Anordnung in die Portraitaufnahmen der weiteren fünfzehn Regierungsmitglieder einreihe. Auch seien keine ideellen Interessen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers verletzt. Das Ansehen des Klägers werde nicht beschädigt. Als Folge dieser Abwägung müsse im Streitfall das Interesse des Klägers, eine Verwertung seines Porträtfotos in der Werbung zu verhindern, zurücktreten. Deshalb sei ihm auch kein Anspruch auf Abschöpfung eines Werbewerts zuzubilligen. (aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 27.10.2006 zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2006 – I ZR 182/04).
Klarer Fall – so ist das also auch bei der neuen “Draghi-“Anzeige. Auch hier nimmt Sixt “ein aktuelles politisches Geschehen zum Anlass für ihren als Satire verfassten Werbespruch”, “ohne über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person des Klägers zur Anpreisung ihrer Dienstleistung zu vermarkten."
Anwaltskanzlei Wienen Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin www.medienrechtfachanwalt.de www.Kanzlei-Wienen.de |