Kanzlei Wienen, Telefon (030) 390 398 80

Suche

25.01.2010 - Anwaltskanzlei Nümann & Lang verschickt Abmahnungen

Die Anwaltskanzlei Nümann & Lang mahnt im Auftrag der Autodata Ltd. ab und bietet dem Abgemahnten an , bei dessen Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 3.261 Euro keine weiteren Ansprüche geltend zu machen. Hintergrund der Abmahnung ist eine Computersoftware namens "Autodata CD2" von der Firma Autodata Ltd.

Die Anwaltskanzlei Nümann & Lang mahnt im Auftrag der Autodata Ltd. ab und bietet dem Abgemahnten  an, bei dessen Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 3.261 Euro keine weiteren Ansprüche geltend zu machen. Hintergrund der Abmahnung ist eine Computersoftware namens "Autodata CD2" von der Firma Autodata Ltd. Der Vorwurf gegenüber dem Empfänger des Abmahnschreibens ist dessen angebliche öffentliche unberechtigten Zugänglichmachung bzw. ein Verstoß von § 19a UrhG durch die Teilnahme an Tauschbörsen.

Berechtigte oder unberechtige Abmahnung?

Wenn Sie sich anwaltlich beraten und vertreten lassen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt war, und welche Reaktion auf die Abmahnung angebracht ist.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Ein Fehler kann es auch sein, eine Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Denn selbst wenn ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungerklärung gegen den Abgemahnten besteht, so muss diese Erklärung nicht unbedingt in der Form abgegeben werden, die der Abmahnende in seinem Schreiben fordert - vielmehr ist anwaltlich zu prüfen, ob die Erklärung im Interesse des Abgemahnten abgewandelt werden kann. Sie sollten diese Modifikation der Erklärung entsprechend spezialisierten Anwälten überlassen.

Wenn Sie abgemahnt wurden, können Sie sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden. Wählen Sie dazu folgende

Telefonnummer:  030 – 390 398 80.

Kanzlei Wienen. Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bundesweit.
www.kanzlei-wienen.de

Artikel erstellt von Rechtsanwältin Wienen