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Bun­des­tag ver­ab­schie­det IT-Si­cher­heits­ge­setz

Dienstag, 16.06.2015

Der Deutsche Bundestag hat am 12.06.2015 in 2. und 3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) abschließend beraten und mit großer Mehrheit angenommen.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen damit künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Darüber hinaus werden zur Steigerung der IT-Sicherheit im Internet die Anforderungen an die Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten erhöht. Parallel dazu werden die Kompetenzen des BSI und der Bundesnetzagentur sowie die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich der Computerdelikte ausgebaut.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

Mit der zunehmenden digitalen Durchdringung unseres Lebens wird Cyber-Sicherheit immer mehr zu einem zentralen Baustein der Inneren Sicherheit in unserem Land. Unser Ziel ist es daher, dass die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit gehören. Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz kommen wir bei der Stärkung unserer IT-Systeme einen wichtigen Schritt voran. Heute ist ein guter Tag für mehr Sicherheit und Vertrauen im Internet.

Ebenfalls von Deutschen Bundestag angenommen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum IT-Sicherheitsgesetz, der die wichtigsten Ergebnisse einer zu dem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes durchgeführten Sachverständigenanhörung umsetzt. Mit dem Änderungsantrag werden u.a. die Kompetenzen des BSI im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung gestärkt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 12.06.2015