Schmerzensgeld-Rekord, Persönlichkeitsrechtsverletzung: Axel Springer muss 635.000 Euro an Kachelmann zahlen |
Mittwoch, 30.09.2015
635.000 Euro Schadensersatz muss Axel Springer an Kachelmann zahlen: Ein Rekordbetrag im deutschen Presserecht. Heute hat Landgericht Köln in seinem Urteil vom 30.09.2015, Az. 28 O 2/14, 28 O 7/14 damit den höchsten Schmerzensgeldbetrag angesetzt, der jemals in solchen Fällen zugesprochen wurde.
Gegenstand des Urteils waren Schmerzensgeldforderungen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung von Springer während des Vergewaltigungsprozesses gegen Kachelmann.
Presseberichten zufolge wollen beide Seiten in Berufung gehen.
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Springer-Verlag muss Kachelmann Rekord-Schmerzensgeld zahlen, Beitrag auf sueddeutsche.de vom 30.09.2015
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